Pflegebonus für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern und Beschäftigten in der Altenpflege

18.07.2022

Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten Pflegebonus beschlossen. Damit sollen die besonderen Leistungen und Belastungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie gewürdigt werden.

Bonusberechtigt sind Beschäftigte in der Altenpflege, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in der Alten – bzw. Langzeitpflege tätig waren und zum Stichtag 30. Juni 2022 bei ihrem Arbeitgeber noch beschäftigt sind. Pflegekräfte erhalten bis zu 550 Euro. Alltagsbegleiter*innen, Betreuungskräfte und andere Beschäftigte, die mindestens zu 25 Prozent unmittelbar mit den pflegebedürftigen Menschen arbeiten, erhalten bis zu 370 Euro. Personen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr bekommen 60 Euro.  Alle anderen Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen erhalten 190 Euro. Bis Ende September sollen die Pflegekassen die entsprechenden Beträge an die Einrichtungen überweisen. Der Bonus soll mit der nächstmöglichen regelmäßigen Gehaltszahlung, spätestens bis Ende Dezember, an die Beschäftigten ausgezahlt werden.  

Des Weiteren sind Pflegefachkräfte in Krankenhäusern bonusberechtigt, die 2021 mindestens 185 Tage in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in der Intensivpflege beschäftigt waren. Der Bonus wird an Krankenhäuser gezahlt, auf deren Intensivstationen im Jahr 2021 mindesten zehn Corona-Patient*innen für jeweils 48 Stunden beatmungspflichtig waren. Laut Bundesgesundheitsministerium betrifft das bundesweit 837 Kliniken. Wie hoch der Pflegebonus für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern ausfällt, hat die Bundesregierung noch nicht konkret festgelegt. Dies wird anhand der Gesamtzahl der Bonusberechtigten festgelegt. Die Krankenkassen überweisen den Bonus im Oktober an die Kliniken. Danach soll das Geld innerhalb von vier Wochen bei den Beschäftigten landen.

Der steuerfreie Pflegebonus ist für die betreffenden Personen eine einmalige finanzielle Anerkennung für ihre Leistung in der Corona-Pandemie. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen werden dadurch nicht verbessert. Es braucht in den Krankenhäusern und Altenpflegeinrichtungen endlich verbindliche und bundesweit einheitliche Personalvorgaben. Erste Schritte dorthin sind die Umsetzung der PPR 2.0 zur Personalbemessung für die Krankenhauspflege und flächendeckend gute Bezahlung nach maßgeblichen Tarifverträgen für die Altenpflege.

ver.di macht weiterhin Druck auf die Bundesregierung für grundlegende und dauerhafte Verbesserungen im Gesundheitswesen.

Altenpflege: Informationen zum Bonus – ver.di (verdi.de)

Kliniken: Informationen zum Pflegebonus – ver.di (verdi.de)