Termine für eine Lohnsteuerberatung 2020 werden frühestens ab Mitte März möglich sein.
Bitte meldet Euch ab dann über unsere Lohnsteuerhilfe-Seiten hierfür an.
Bei Rückfragen zur Lohnsteuerberatung 2019 oder früher wendet euch bitte per eMail an uns: bz.fils-neckar-alb@verdi.de
Die Beratung für den ver.di Lohnsteuerservice wird ausschließlich von ehrenamtlichen Kolleg*innen durchgeführt. Das Wohlergehen unserer ehrenamtlichen Kolleg*innen und unserer Mitglieder steht für uns im Mittelpunkt.
Aus diesem Grund werden wir die Lohnsteuerhilfe bis auf Weiteres aussetzen. Wir richten unser Handeln dabei an den Empfehlungen der WHO, des Robert-Koch-Instituts und der lokalen Gesundheitsbehörden aus.
Um Mitgliedern in besonderen Einzelfällen (Einsprüche, Fristsachen u.ä.) auch jetzt noch steuerliche Unterstützung bieten zu können, besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Steuerunterlagen auf dem Postweg an den Bezirk zu senden. Sofern die Möglichkeit besteht, können diese auch eingescannt und an die folgende Email-Adresse geschickt werden: bz.fils-neckar-alb@verdi.de
Bitte sehen Sie von Terminabfragen derzeit ab. Schauen Sie regelmäßig auf unsere bezirklichen Internetseiten. Wir werden dort informieren, sobald es wieder Beratungstermine geben wird.
Kostenlose Hilfe für ver.di Mitglieder im Bezirk.
Der Weg durch das Steuerlabyrinth wird nicht einfacher.
Beim Ausfüllen der Steuererklärung wünscht sich Mann/Frau kompetente Hilfe durch eine/n vertrauenswürdige/n Berater/in.
Der ver.di-Lohnsteuerservice verfügt über ein Team an ehrenamtlichen Lohnsteuerbeauftragten, um den Ansprüchen einer guten Steuerberatung gerecht zu werden.
Wir helfen
Für ver.di Mitglieder entstehen keine Kosten.
Selbstverständlich wahren unsere Lohnsteuerbeauftragten das Steuergeheimnis und ihre Angelegenheiten werden vertraulich behandelt.
Es handelt sich hier um ein freiwilliges Zusatzangebot unser ehrenamtlichen Kollegen und keine der üblichen Leistungen, die dem Mitglied auf Grund der Mitgliedschaft zusteht.
Die neuen Datenschutzbestimmungen erfordern auch für den ver.di-Lohnsteuerservice neue Einverständniserklärungen.
Diese bitte herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zum Beratungstermin mitbringen. Bei zusammen Veranlagten (Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft) unbedingt die Unterschrift des Partners/der Partnerin mitbringen.
Falls die Steuererklärung auch volljährige Kinder umfassen soll, ist auch deren Unterschrift auf der Einverständniserklärung erforderlich.