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Streik am 27.02.2023 in Rottenburg am Neckar

Tarifrunde Öffentlicher Dienst 2023

Streik am 27.02.2023 in Rottenburg am Neckar

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Völlig unzureichendes Angebot

In der zweiten Verhandlungsrunde der Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber nach langem Vorlauf ein völlig unzureichendes Angebot auf den Tisch gelegt: Neben einem Inflationsausgleichsgeld ist eine tabellenwirksame Erhö- hung von drei Prozent Ende 2023 und zwei Prozent Mitte 2024 bei einer Laufzeit von 27 Monaten vorgesehen. Ein Mindestbetrag als soziale Komponente insbesondere für die unteren Entgeltgruppen wurde abgelehnt. Ihr Angebot knüpfen sie zudem noch an Zugeständnisse einzelner Berufsgruppen: Beschäftigte der Sparkassen sollen ein Sonderopfer erbringen. Für Beschäftigte der Krankenhäuser sol- len Gehaltsabsenkungen über einen Zusatzvertrag ermöglicht werden. Das ist inakzeptabel!

Nach den Streiks und Aktionen der letzten Wochen gilt es daher den Druck zu verstärken, damit die Arbeitgeber endlich ein ernst zu nehmendes Angebot in der dritten Verhandlungsrunde vorlegen.
Die dritte Verhandlungsrunde findet vom 27. bis 29. März 2023 in Potsdam statt.

Wir fordern vom Bund und den Kommunen (VKA):

  • Steigerung der monatlichen Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch um 500 Euro im Monat
  • Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen sollen 200 Euro mehr im Monat erhalten
  • Laufzeit: zwölf Monate
  • unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreicher Ausbildung

27. Februar 2023 - Stadt Rottenburg a.N.

Wir rufen daher Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikant*innen und Studierende

am Montag, den 27.02.2023

  • ab 0:00 Uhr
    bei der Stadt Rottenburg am Neckar zum Warnstreik auf!
  • ab 08:30 Streikgelderfassung, Rottenburg Marktplatz
  • ab ca. 09:00 Uhr Kundgebung am Marktplatz

Die persönliche Ansprache erfolgt durch die jeweilige Streikleitung! Die Anweisungen der Streikleitung sind zu befolgen!

 

 

27. Februar 2023 - Landratsamt Tübingen mit Arbeitsort in Rottenburg a.N.

Wir rufen daher Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Praktikant*innen und Studierende

am Montag, den 27.02.2023

  • ab 0:00 Uhr
    beim Landratsamt Tübingen mit Arbeitsort Rottenburg zum Warnstreik auf!
  • ab 08:30 Streikgelderfassung, Rottenburg Marktplatz
  • ab ca. 09:00 Uhr Kundgebung am Marktplatz

Die persönliche Ansprache erfolgt durch die jeweilige Streikleitung! Die Anweisungen der Streikleitung sind zu befolgen!

 

 

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Wer darf streiken?

Alle zum Streik aufgerufenen Kolleg*innen – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – darf an einem (Warn)-Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen oder Maßregelungen wegen der (Warn)Streikteilnahme sind unwirksam. Nichtorganisierte Beschäftigte erhalten jedoch keine Unterstützungsleistungen von der Gewerkschaft.

Wie bekomme ich die Streikunterstützung?

ver.di Mitglieder können für Streiktage Streikunterstützung ganz einfach online beantragen und müssen vor Ort nur noch ihre Anwesenheit bestätigen lassen. Die Anleitung wie du digital die Streikunterstützung beantragst, kannst du einfach hier herunterladen. Keine Panik: Wenn du keine Möglichkeit hast die Unterstützung online zu beantragen, kannst du natürlich auch wie bisher vor Ort deine Streikunterstützung beantragen. 

Verpflegung

Auf Grund den verschiedenen Lokalitäten und den geltenden Hygienebestimmung (vor allem in Bezug auf Corona) können wir nicht an allen Streiktagen Verpflegung anbieten. Bringe dir daher zur Sicherheit etwas zu Essen und Trinken mit, falls du das benötigst. Tipps und Tricks was in deinen Streikrucksack sollte, findest du in unserem Video.