Am Tag gegen Gewalt an Frauen gab es eine Veranstaltung der verdi Frauen im Bezirk Fils Neckar Alb im Spitalhof in Reutlingen.
Die Mehrheit der berufstätigen Frauen wurde am Arbeitsplatz schon sexuell belästigt. Dennoch wird über das Thema kaum gesprochen aus Scham oder Angst um den Arbeitsplatz.
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind alle unerwünschten Annäherungen und sexuell bestimmte Verhaltensweise, die bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird, das sind z.B.:unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen.
Sexuell bestimmte körperlichen Berührungen,Bemerkungen sexuellen Inhalts,
Anzügliche Bemerkungen oder Kommentare,In Aussicht-Stellen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen,Androhen beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung. Unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen am Arbeitsplatz; in Räumen, die von Frauen genutzt werden.
Karin Schwendler Bereichsleiterin für Frauen und Gleichstellung beim Bundesvorstand von verdi sprach deutlich an:
Sexuelle Belästigung ist immer Ausdruck von Machtmissbrauch und eine Form von Gewalt gegenüber Frauen und Männern.
Als weiteres sprach Karin Schwendler die Aufgaben der Interessenvertretung und des Arbeitgebers an
Mustervereinbarungen gibt es bei ver.di. Sie beschreiben Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Sanktionen zum Schutz für Betroffene. Es können aber auch Verhaltenskodexe für eine bessere Betriebskultur festgelegt werden.
Bleibt der Arbeitgeber untätig oder droht Wiederholungsgefahr, besteht ein Leistungsverweigerungsrecht. Dazu bietet verdi seinen Mitgliedern Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen an.
Als Gewerkschafterin sehe ich es als meine Aufgabe nicht nachzulassen auf die skandalöse Situation von Frauen aufmerksam zu machen, sagt Karin Schwendler
Wir alle fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, sich endlich für die Ratifizierung der Konvention 190 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Umsetzung des Übereinkommens in nationale Gesetzgebung stark zu machen.
Diese ILO Konvention gilt als Meilenstein. Sie bietet die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und schließt geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung explizit mit ein
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) wurde 1919 gegründet und ist seit 1946 die erste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Die ILO ist die einzige Organisation im System der Vereinten Nationen mit einer dreigliedrigen Struktur, das heißt Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sitzen gemeinsam in allen Gremien.
Im Anschluss des Vortrages gab es bei den 40 anwesenden Frauen und Männern Nachfragen, Beiträge aus eigener Erfahrung als Interessenvertretung oder als Betroffene.
Im Schlusswort sprach sich Annika Geßmann Vorsitzende des Bezirksfrauenrates verdi Fils Neckar Alb dafür aus:
Gemeinsam gegen jede Form von Gewalt anzugehen!